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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
- Allgemein:
Wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen und von uns schriftlich
bestätigt sind, gelten folgende Verkaufs- und Lieferbedingungen, womit sich
der Besteller bei Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung
ausdrücklich einverstanden erklärt. Einkaufsbedingungen des Bestellers
werden von uns nicht anerkannt, auch wenn wir diesen Bedingungen nicht
ausdrücklich widersprechen.
- Preise:
Unsere Angebote und die jeweils gültigen Listenpreise, zuzüglich der
gesetzlichen MwSt., sind freibleibend und verstehen sich ab Werk
ausschließlich Verpackung, bei kostenfreier Anlieferung der zu
bearbeitenden Materialien durch den Besteller. Ist die Abholung oder Zufuhr
des Materials durch unseren Kundendienst vereinbart, entfallen die
Frachtkosten. Sie werden in diesem Falle von uns getragen. Die Preise sind
nach den gegenwärtigen Kosten kalkuliert. Bei Erhöhungen der Preise für
die Grundmaterialien, der Energie und Steigung der Lohnkosten in der Zeit
zwischen Auftragserteilung und Lieferung behalten wir uns
Preisberichtigung vor.
- Lieferung:
Die Lieferungen erfolgen unfrei zu Lasten des Bestellers. Bei Expressgut
oder Postversand werden die verauslagten Transportkosten in Rechnung
gestellt. Das Transportrisiko geht in jedem Fall – auch wenn Abholung und
Zufuhr durch unsere Fahrzeuge erfolgt – zu Lasten des Bestellers. Er hat
auch selbst Vorsorge zu treffen, da? Die anodisierten und behandelten
Oberflächen bei der Weiterverarbeitung – auch auf den Baustellen – keinen
schädigenden Einflüssen unterworfen werden. Eine Haftung unsererseits wird
hierfür nicht übernommen. Wir können Teillieferungen leisten und diese
getrennt berechnen.
- Liefertermine:
Die in unseren Angeboten, in unseren Auftragsbestätigungen oder auch
mündlich angegebenen Liefertermine gelten erst nach völliger Klarstellung
des Auftrages und sind unverbindlich. Betriebs- und Verkehrsstörungen,
Schwierigkeiten in der Energieversorgung und Materialanlieferung,
Maschinendefekte, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen und sonstige Fälle
höherer Gewalt entbinden uns für die Dauer der Behinderung von den
eingegangenen Lieferverpflichtungen bzw. geben uns das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten, ohne das der Besteller Regreßansprüche geltend machen
kann.
- Verpackung:
Das Verpackungsmaterial wird zum Selbstkostenpreis berechnet und wird
nicht zurückgenommen.
- Gewährleistung:
Im Rahmen unserer Bedingungen leisten wir Gewähr für eine einwandfreie
Ausführung aller uns übertragenen Anodisierungsarbeiten entsprechend der
Normen DIN 17611 u. 17612. Forderungen des Bestellers, die ganz oder
teilweise im Widerspruch zu diesen Normen stehen, sowie die Unterlassung
von notwendigen Angaben durch den Besteller entbinden uns von der Einhaltung
dieser Normen und aller evtl. daraus entstehenden Folgen. Für die
Lichtbeständigkeit von Einfärbungen wird keine Gewährleistung gegeben. Es
können lediglich die Lichtechtheitswerte der Farbwerke angegeben werden,
die bei Einhaltung aller notwendigen Bedingungen erzielt werden. Geringe
Farbabweichungen – auch bei Eigenfärbung – sind zulässig. Mängelrügen
müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden, spätestens jedoch 8 Tage
nach Eingang der Lieferung beim Besteller und vor Beginn der Montage. Läßt
der Besteller die Rügefrist verstreichen, sind sämtliche
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Uns ist Gelegenheit zu geben, die
Mängel an Ort und Stelle nachzuprüfen bzw. nachprüfen zu lassen. Ohne
unsere ausdrückliche Zustimmung darf vor Besichtigung bei Verlust des
Gewährleistungsanspruches an den bemängelten Gegenständen nichts geändert
werden. Beanstandete Teile sind auf Verlangen an uns zurückzusenden. Bei
von uns als berechtigt anerkannten Mängelrügen erfolgt kostenlose
Nachberarbeitung, wofür uns eine angemessene Frist zuzugestehen ist.
Ersatz für Material, entgangenen Gewinn, Demontagekosten oder sonstige
Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Kosten, die
durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers.
Wir haften nicht für Formveränderungen, Risse und dergleichen, sowie für
Beeinträchtigungen der Maß- und Paßungenauigkeit infolge des
Bearbeitungsprozesses, sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit
unsererseits zurückzuführen sind. Für Kleinteile wird bis zu 3 % Ausschuß
und Fehlmenge keine Haftung übernommen. Die Gewährleistung gilt nur für
solche Mängel, die unter den normalen Betriebsbedingungen und bei
ordnungsgemäßem Gebrauch auftreten. Sie gilt nicht für Mängel, die durch
schlechte Wartung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, übermäßige
Beanspruchung, Reperaturen durch Unbefugte oder durch gewöhnliche
Abnutzung auftreten. Für die Angaben, bzw. Bezeichnung über die
Bearbeitungsart und Farbgebung der Aufträge ist der Besteller
verantwortlich. Bei Anlieferung von ungeeignetem Material entfällt für uns
jede Haftung, darüber hinaus sind uns in diesem Fall außer den normalen
Preisen die entstandenen Mehrkosten zu ersetzen. Für die Reinigung von
anodisiertem Aluminium gilt, wenn nicht anders vereinbart, die
Reinigungsanweisung der Aluminiumzentrale Düsseldorf. Bei Verwendung
ungeeigneter Reinigungsmittel erlischt unsere Gewährleistung. Ein
Gewährleistungsanspruch verjährt drei Monate nach schriftlicher
Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.
- Eigentumsvorbehalt:
Für die von uns bearbeiteten Gegenstände wird uns gem. § 950 BGB bis zur
vollständigen Bezahlung unserer Forderungen das Eigentum übertragen. Dies
gilt auch dann, wenn die Ware vom Besteller weiter be- oder verarbeitet
worden ist. Außerdem steht uns Pfand- und Zurückhaltungsrecht für alle uns
zur Bearbeitung übergebenen Materialien solange zu, bis alle unsere
Ansprüche abgegolten sind. Liefern wir dem Besteller vor vollständiger
Bezahlung von uns bearbeitete Gegenstände zu, so überträgt er uns das Eigentum
an ihnen zur Sicherung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden
Forderungen. Sind die Gegenstände dem Besteller von einem Dritten unter
Eigentumsvorbehalt geliefert, so tritt an die Stelle der
Sicherungsübereignung die Übertragung der Anwartschaft so dass wir durch
Befriedung des Verkäufers das Eigentum erwerben können. Sind die von uns
bearbeiteten Gegenstände einem Dritten zur Sicherung übereignet, so tritt
uns der Besteller seinen Anspruch auf Rückübereignung ab, desgleichen
seine etwaigen Ansprüche aus Rückübereignung gegen Vorbehalts- und
Sicherungseigentümer.
- Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Bei Nichteinhaltung
der Zahlungsbedingungen werden Verzugszinsen berechnet, die 2 % über dem
jeweiligen Bundesbankdiskontsatz liegen. Wegen etwaiger, nicht anerkannter
Mängelrügen darf die Zahlung weder zurückgehalten noch aufgerechnet
werden. Lieferungen an uns unbekannte Auftraggeber erfolgen nur gegen
Vorauszahlung.
- Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Ebersberg.
- Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berühren nicht den Bestand des
Vertrages im übrigen. Der Besteller kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit
unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung wirksam übertragen. Der
Vertrag untersteht deutschem Recht.
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